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Helmut BauerAkademie

Grundausbildungen

Ausbildungen

Drei Stufen zum Medizinischen Masseur – und zwei Ausbildungen für alle, die mit Bewegung und Ernährung arbeiten. Jede Stufe ist einzeln buchbar und wird an die nächste angerechnet.

Schul­medizinische Grundlagen (SMG)

Das medizinische Fundament und die Voraussetzung für alle weiterführenden Ausbildungen – vom Berufsmasseur bis zum Ernährungsberater. 164 Lernstunden am Abend, grösstenteils online, EMR- und ASCA-anerkannt.

Dauer
41 Abende, 1 Semester
Durchführung
ab 6 Anmeldungen
Kosten
ab CHF 3'655
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Berufsmasseur/in (Therapeut 33)

Das Handwerk am Menschen: In zwei Semestern lernen Sie die drei grossen Massagetechniken und das medizinische Wissen dahinter – vollständig, mit Fallarbeit und Abschlussprüfung. Mit dem Abschluss Therapeut 33 können Sie sofort ins Berufsleben einsteigen.

Dauer
77 Kurstage, 2 Semester
Durchführung
ab 7 Anmeldungen
Kosten
ab CHF 10'730
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Medizinische/r Masseur/in

Die vollständige Ausbildung zum Medizinischen Masseur – fünf Semester Unterricht, dann das Praktikum. Schulmedizinische Grundlagen und Berufsmasseur sind enthalten.

Dauer
66 Kurstage + Praktikum
Durchführung
ab 4 Anmeldungen
Kosten
ab CHF 15'765
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Fitness- & Bewegungs­trainer/in

Vom Befund zum Training: Untersuchungsmethoden, Bewegungsmuster und Kräftigung – 252 Lektionen an 32 Tagen mit Diplomabschluss, inklusive Messungen an der tergumed-Rückenstrasse und am Back-Check von Dr. Wolff.

Dauer
32 Kurstage, 2 Semester
Durchführung
ab 6 Anmeldungen
Kosten
ab CHF 5'100
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Ernährungs­berater/in

In zwei Teilen zur Ernährungsberaterin oder zum Ernährungsberater, registrierbar beim EMR: Teil 1 mit den Schulmedizinischen Grundlagen und der Ernährungslehre, Teil 2 mit der Vertiefung und der Ernährung bei Krankheit.

Dauer
2 Teile, ab 490 Lernstunden
Durchführung
ab 6 Anmeldungen
Kosten
ab CHF 4'050
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Wenn der eidgenössische Weg verschlossen ist

Nicht jeder darf zur Berufsprüfung – lernen darf jeder

Zur eidgenössischen Berufsprüfung als Medizinische Masseurin oder Medizinischer Masseur wird nur zugelassen, wer einen Abschluss auf Sekundarstufe II vorweisen kann – eine abgeschlossene Berufslehre, eine Matura oder etwas Gleichwertiges. Wer das nicht hat, kommt gar nicht erst zur Prüfung.

Besonders oft trifft das Menschen, die ihre Ausbildung im Ausland gemacht haben. Ihre Berufe werden in der Schweiz häufig nicht anerkannt, weil die Ausbildungen den hiesigen Anforderungen nicht entsprechen – fachlich können sie deswegen trotzdem viel.

Für die Ausbildung zum Berufsmasseur nach Therapeut 33 gilt diese Hürde nicht. Sie steht jedem offen.

Und sie endet nicht dort. Wer den Therapeut 33 abgeschlossen hat, kann die Fachgebiete einzeln nachholen, die sonst nur in der Ausbildung zum Medizinischen Masseur unterrichtet werden – auch später, Jahre nach dem Abschluss:

Zusammen kostet dieser Weg CHF 21'860 statt CHF 30'150 für die Ausbildung zum Medizinischen Masseur – und er dauert kürzer, weil das sechsmonatige Praktikum entfällt.

Drei Dinge, die wir offen sagen

Ohne Registrierung bei EMR oder ASCA geht es nicht.
Wer über die Zusatzversicherungen der Krankenkassen abrechnen möchte, muss sich registrieren lassen – als Berufsmasseurin oder Berufsmasseur genauso wie als Medizinische Masseurin oder Medizinischer Masseur. Unsere Ausbildung zum Therapeut 33 ist auf die Anforderungen der EMR-Methode Nr. 33 ausgelegt. Über die Registrierung selbst entscheiden EMR und ASCA, nicht wir; sie stellen auch Bedingungen an Ihre Praxis, die von der Ausbildung unabhängig sind. Und die Registrierung ist die Voraussetzung, nicht die Garantie: Ob eine Kasse die Leistung vergütet, entscheidet jede Kasse selbst – die Liste der Versicherer je Methode führt das EMR.
Bindegewebsmassage sowie Hydro- und Balneologie können Sie nach bestandenem Abschluss jederzeit nachreichen und Ihre Registrierung damit erweitern. Sie müssen sich also nicht von Anfang an festlegen.
Elektrotherapie bleibt dem Medizinischen Masseur vorbehalten.
Sie ist das einzige Fachgebiet dieser Ausbildung, das Sie auf diesem Weg nicht anwenden dürfen. Alles andere schon.
Der Titel ist nicht derselbe.
Sie erwerben das gleiche fachliche Wissen, aber keinen eidgenössischen Fachausweis. «Medizinische Masseurin» und «Medizinischer Masseur» sind geschützte Titel und setzen die bestandene Berufsprüfung voraus. Sie arbeiten als Berufsmasseurin oder Berufsmasseur nach Therapeut 33 – selbstständig oder angestellt.